Uno-Staaten prüfen Menschenrechte in Iran Drucken

Kritik an Todesstrafe – Gleiche Rechte gefordert

Die Menschenrechte in Iran werden kommende Woche in Genf von den übrigen 192 Uno-Mitgliedstaaten unter die Lupe genommen. Während drei Stunden werden ihnen die Vertreter Teherans am Montag bei der periodischen Länderprüfung im Menschenrechtsrat Rede und Antwort stehen.

 

(sda) Mehrere Staaten haben bereits im Vorfeld Fragen schriftlich formuliert. So wollen etwa Tschechien und Dänemark wissen, weshalb Iran der Uno-Konvention zum Verbot von Folter nicht beigetreten sei und ob Teheran beabsichtige, dies zu tun.

Schweden erkundigt sich, welche Massnahmen Iran ergriffen habe, um Fälle von Folter nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im letzten Sommer zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Kritik an Todesstrafe

Beanstandet werden weiter die Todesstrafe, vor allem für Minderjährige, sowie Strafen wie Steinigung, Amputation und Auspeitschen. Japan fragt, ob diese Strafen nun im revidierten Strafrecht abgeschafft wurden.

Die Berichterstatterin über die Gewalt gegen Frauen hatte 2006 bei ihrem Besuch des Landes die hohe Zahl der zum Tode verurteilten Frauen kritisiert. 200 von 397 Frauen im Evin-Gefängnis in Teheran seien wegen «moralischer Verbrechen» verurteilt worden.

2008 hatten mehrere Uno-Berichterstatter protestiert, weil acht Frauen und ein Mann wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt wurden.

Protestiert hatten die Uno-Berichterstatter im vergangenen Sommer auch dagegen, dass nach den Wahlen bei Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften mindestens 20 Menschen getötet und hunderte weitere Personen verletzt wurden. Deutschland will nun wissen, ob diese Fälle bisher untersucht wurden.

Auch die Schweiz, die mit Iran in einem regelmässigen Dialog über Menschenrechte steht, will kommende Woche die Gelegenheit nutzen, um auf Missstände hinzuweisen.

Gleiche Rechte gefordert

Grundlage der Debatte im Uno-Menschenrechtsrat sind drei Berichte. Einer wurde von der iranischen Regierung und die beiden andern vom Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte eingereicht. Die Letzteren umfassen Feststellungen und Beanstandungen von Uno- Menschenrechtsgremien, darunter von unabhängigen Berichterstattern, sowie von Nichtregierungsorganisationen.

Iran hebt in seinem Regierungsbericht unter anderem seine Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsgremien der Uno hervor und nennt als Verdienst beispielsweise, dass die Analphabetenrate seit der Revolution von etwas mehr als der Hälfte der Bevölkerung auf gut 15 Prozent zurückging.

Dem hält Norwegen entgegen, dass heute zwar 60 Prozent der Studierenden an den iranischen Universitäten Frauen seien, aber rund ein Drittel der Frauen arbeitslos sei, und fragt, was Teheran unternehme, damit Frauen und Männer gleichermassen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Die im Vergleich zu den Männern geringeren Rechte der Frauen in Iran werden von zahlreichen Ländern kritisiert, ebenso die Zensur in den Medien und im Internet sowie die mangelnde Meinungsfreiheit.

Teheran beklagt sich dagegen über die von einzelnen westlichen Staaten und vom Uno-Sicherheitsrat verhängten Wirtschaftssanktionen. Diese behinderten das Recht der Iraner auf Entwicklung.

Quelle: NZZ